Ihre Rechte
Dafür setzen wir uns ein
Unsere Fachleute werden Ihre Behandlung so gestalten, dass sie Ihrer Erkrankung angemessen ist und dem aktuellen Stand des Wissens in der Psychiatrie entspricht. Wir stellen Diagnosen, setzen gezielt Therapien ein und pflegen und begleiten die Patientinnen und Patienten mit dem Ziel einer erfolgreichen Behandlung und Rehabilitation.
Diskretion im Umgang mit vertraulichen Angaben
Das zuständige Pflegepersonal oder die ärztliche Fachperson gibt der von den Patienten bezeichneten Vertrauensperson gerne Auskunft. Zum Schutz der Privatsphäre dürfen Auskünfte an Drittpersonen jedoch nur mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten oder ihrer rechtlicher Vertretung erteilt werden. Dieses Prinzip gilt auch bei telefonischen Anfragen. Alle Beschäftigten der KPD unterstehen der gesetzlichen Geheimhaltungs- und Schweigepflicht.
Recht auf Information
Sie haben ein Recht auf Aufklärung durch Ihre Ärztinnen und Ärzte. Das heisst, dass sie Ihnen Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer Behandlung in geeigneter und verständlicher Form zukommen lassen müssen. Dazu gehören auch die Informationen über Vor- und Nachteile (Nebenwirkungen) von Behandlungen. Der Erfolg einer Therapie hängt auch davon ab, dass Sie deren Ablauf verstehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Einblick in Ihre Krankengeschichte
Die Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen zu Ihrer Erkrankung und zum Krankheitsverlauf. Dazu gehören auch Angaben zur Vorgeschichte, zur Krankheitsentwicklung sowie die Ergebnisse wie Labor oder Röntgenbilder sowie weiterer Untersuchungen. Sie können Einsicht in alle Sie betreffenden Dokumente verlangen. Auch von Ihnen bevollmächtigte Personen dürfen Ihre Krankengeschichte einsehen.
Teilnahme an Forschungsprojekten
Die wissenschaftlich tätigen Fachleute der KPD beteiligen sich auch an nationalen und internationalen Forschungsprojekten. Es kommt vor, dass Patientinnen und Patienten angefragt werden, ob sie an solchen Projekten teilnehmen möchten. Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme freiwillig, sie kann aber wichtig für die Weiterentwicklung psychiatrischer Behandlungen sein. Wenn Sie die Teilnahme ablehnen, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil.
Wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind
Als Patientin oder Patient können Sie gegen Entscheide, mit denen Sie nicht einverstanden sind, Einspruch erheben. Für weit reichende Entscheide stehen Ihnen besondere Rekursrechte zu. Das ist speziell beim Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) der Fall, also bei der Einweisung oder Zurückbehaltung in einer Psychiatrischen Klinik gegen den Willen der betroffenen Person. Gegen eine solche Einweisung kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft Rekurs eingereicht werden. Die Zwangsverfügung muss aufgehoben werden, sobald der Zustand dies erlaubt. Selbstverständlich ist die stationäre Weiterbehandlung auf freiwilliger Basis möglich.
Zu rechtlichen Fragen geben wir gerne jederzeit Auskunft.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat eine Broschüre «Ihre Rechte bei der Ärztin, beim Arzt und im Spital» herausgegeben.

