Anmeldung beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst

Anmeldung bei den Polikliniken


Wer kann sich an uns wenden?
Meist gelangen Eltern, Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzte, Behörden oder Spitäler an uns. Aber selbstverständlich können sich Jugendliche und Kinder auch selbst bei uns melden. Unser gesamtes Team steht unter ärztlicher Schweigepflicht. Jugendliche, die dies ausdrücklich wünschen, können auch mit uns in Kontakt treten, ohne dass die Eltern dies erfahren.

Anmeldung
Wenn Sie sich telefonisch bei uns anmelden, werden Sie vom Sekretariat mit einer Fachperson verbunden. Mit ihr können Sie Ihr Anliegen und das weitere Vorgehen besprechen. Im Allgemeinen wird sich in den Tagen nach der Anmeldung die mit Ihrem Problem betraute Person zurückrufen, um mit Ihnen einen ersten Termin zu vereinbaren.

In Notfällen können wir Ihnen jederzeit eine Sprechstunde anbieten.

Hier finden Sie die Kontakte:
Poliklinik Liestal
Poliklinik Bruderholz
Poliklinik Laufen

Anmeldung für die psychiatrich-psychosomatische Station im UKBB/Pädiatrie A

Die Anmeldung zur Spitalaufnahme erfolgt über den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, Poliklinik Bruderholz.

Anmeldung für die Abteilung B2 der KPK

Anfragen erfolgen über die Anmeldung am Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Liestal.

Anders als bei Erwachsenen (dort fällt das in den Zuständigkeitsbereich des Statthalteramtes) ist bei Einweisungen, die gegen den Willen des oder der Jugendlichen erfolgen müssen, das Einverständnis der Eltern oder der zuständigen Vormundschaftsbehörde Voraussetzung.

Anmeldung für die Psychotherapiestation für weibliche Jugendliche mit schweren Essstörungen

Interessierte können sich via Sekretariat der Poliklinik Liestal an die Leiterin der Psychotherapiestation, Frau Erika von Arx Cuny, wenden.

Ärztliche Zuweisungen

Ärztinnen und Ärzte können uns ihre Patientinnen und Patienten im Einverständnis mit den Eltern auch schriftlich überweisen. Wir werden dann, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist, von uns aus mit der Familie Kontakt aufnehmen.

Empfehlungen von Lehrpersonen

Lehrpersonen können Eltern die Empfehlung geben, sich mit ihrem Kind bei uns zu melden, oder das Kind selbst voranmelden. Wir brauchen aber in jedem Fall das Einverständnis der Eltern. Für rein schulische Belange ist in erster Linie der Kantonale Schulpsychologische Dienst zuständig.

Die Überweisung eines Kindes gegen den Willen seiner Eltern braucht immer einen rechtskräftigen Beschluss der zuständigen Vormundschaftsbehörde.

Wir stehen Lehrpersonen bei Fragen im Zusammenhang mit Kindern oder Jugendlichen, die wir (noch) nicht kennen, für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Dabei können auch ohne Namensnennung die Notwendigkeit einer Anmeldung und das weitere Vorgehen gemeinsam überlegt werden.

Behördliche Aufträge

Wenn wir im Auftrag einer Behörde (Vormundschaftsbehörde, Jugendanwaltschaft, Statthalteramt, Gericht) tätig werden, brauchen wir einen rechtsverbindlichen schriftlichen Auftrag (mit Rechtsmittelbelehrung). Dann sind wir auch dieser Behörde Rechenschaft schuldig, im Allgemeinen in Form eines Berichts oder eines Gutachtens. Gegenüber der Behörde können wir eine Empfehlung zum Vorgehen abgeben, die Entscheidung bleibt aber in jedem Fall bei der auftraggebenden Behörde.

In einem solchen Auftrag sind wir primär der sachgerechten Beantwortung der gestellten Fragen verpflichtet, die aber eine therapeutische Haltung nicht ausschliesst. Dabei steht für uns wie für die Behörde immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.