Kostengutsprachen

Für jeden Klinikeintritt benötigen wir eine Kostengutsprache durch die Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger (z.B. Invalidenversicherung). Unsere Patientenadministration nimmt die entsprechenden Abklärungen vor und bleibt die direkte Anlaufstelle für alle Fragen zu Versicherungen und Kostengutsprachen.

Wir können Personen aller Versicherungen aufnehmen. Auf der Privatabteilung werden privat oder halbprivat (Spitalzusatzversicherung) versicherte Patientinnen und Patienten behandelt.

Auch für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft ist die Aufnahme für eine stationäre Behandlung möglich.

Patientinnen und Patienten, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können sich für eine Behandlung bei den KPD anmelden, falls eine entsprechende Versicherungsdeckung vorhanden ist oder sie die Kosten selbst übernehmen.

Ambulante Behandlungen werden über die Krankenkasse oder die Invalidenversicherung finanziert und benötigen keine Kostengutsprachen.

Die Kosten und Tarife der verschiedenen Bereiche stehen auch als PDF-Downloads zur Verfügung.